Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
In dem Fall, dass Sie in Folge eines Unfalls, einer Erkrankung oder eines anderen Kräfteverfalls Ihren Beruf nicht länger ausüben können, spricht man von Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht länger in der Lage sind Ihren Beruf auszuüben. Sie ist eine der wichtigsten zusätzlichen Versicherungen in der heutigen Zeit. Mit dieser Art von Versicherung können Sie Ihr Einkommen absichern.
Warum Sie sich versichern sollten
Da es eine Vielzahl von unterschiedlichen Versicherungsanbietern gibt, sollten Sie sich frühzeitig über die besten Pakete informieren. Eine gute Police wird Ihnen Unterstützung bieten, sobald Sie für einen Zeitraum von einem halben Jahr (sechs Monaten) nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Sie sollten vor allem darauf achten, dass in Ihrem Vertrag ausdrücklich auf eine „abstrakte Verweisung“ verzichtet wird. Denn nur, wenn dies gewährleistet ist, besteht der Schutz davor in einen anderen Beruf verwiesen zu werden.
Gesetzliche Berufsunfähigkeits-Maßnahme: Die Erwerbsminderungsrente
Der wünschenswerte Verlauf, nachdem Sie berufsunfähig geworden sind, wäre eine Form der staatlichen Absicherung. Diese gibt es, in Form der Erwerbsminderungsrente. Allerdings wird diese staatliche Unterstützung im Falle einer Berufsunfähigkeit nur in den seltensten Fällen gewährleistet. Sie können nur dann Anspruch darauf erheben, wenn Sie maximal drei, bzw. sechs Stunden am Tag für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Beruf, den Sie erlernt oder bis zur Berufsunfähigkeit ausgeübt haben, wird dabei nicht gesondert in Betracht gezogen. Theoretisch betrachtet, müssen Sie sich auf einen Berufswechsel gefasst machen.
Einschränkungen in der Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, erhalten Sie den höchsten Satz der Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie jedoch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, dürfen Sie nur noch Anspruch auf die halbe Rente erheben. Die Höhe der Rente ist außerdem von Ihrem Geburtsjahrgang abhängig. Alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten nur eine sehr geringfügige Erwerbsminderungsrente. Generell besteht für diese Altersgruppen ein Anspruch auf die Rentenleistung nur in dem Fall, dass der Betroffene auf dem Arbeitsmarkt nicht länger vermittelbar ist. Es entsteht der Eindruck, dass diejenigen, die vom Staat eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sich sehr glücklich schätzen dürfen. Dem ist allerdings nicht so, denn selbst diese Form der Rente ist oft so gering, dass es fast unmöglich ist davon zu leben.
Welcher Zeitpunkt ist der richtige
Es ist sehr zu empfehlen eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Schließlich besteht permanent die Gefahr durch eine Erkrankung oder einen Unfall berufsunfähig zu werden. Der beste Zeitpunkt dafür ist spätestens, wenn Sie in das Berufsleben eintreten. Je jünger Sie eintreten, desto geringer sind die monatlichen Prämien. Außerdem lohnt es sich, eine Versicherung dann abzuschließen, wenn es noch keine Vorerkrankung zu vermerken gibt. Folglich ist das Risiko, von der Versicherung abgelehnt zu werden, in jungen Jahren geringer. Wenn Sie eine Versicherung erst abschließen möchten, nachdem Sie bereits an einer Vorerkrankung gelitten haben, steigen die Prämien deutlich an. Ein höheres Risiko für die Versicherung wirkt sich direkt auf höhere Kosten für den Versicherungsnehmer aus.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherungsmarkt für Berufsunfähigkeit ist sehr groß. Sämtliche Anbieter zahlen im Versicherungsfall einen monatlichen Rentenbetrag, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Die Höhe dieses Betrages wird allerdings von Versicherung zu Versicherung individuell ausgewertet. Die meisten Versicherungs-Anbieter zahlen die volle Rente nur in dem Fall, dass der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent invalid geworden ist. Es gibt allerdings auch sogenannte Staffelregelungen, bei denen bereits in Folge einer weniger gravierenden Invaliditätsrate ein Teil der Rente ausgezahlt wird.